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BFH  - XI R 35/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 5

Rechtsfrage

1. Berücksichtigung von Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren als Betriebsausgaben.

2. Können Rückstellungen für die Kosten der Strafverteidigung erst nach bekannt werden der Strafverfolgungsmaßnahmen oder bereits an dem Bilanzstichtag, der dem Zeitpunkt der angeblich begangenen Straftat folgt, gebildet werden?

Betriebsausgabe; Prozesskosten; Rückstellung; Strafverfahren

Fundstelle(n):
LAAAC-28227

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