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BFH  - XI R 33/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1, FGO § 60, FGO § 76

Rechtsfrage

1. Sind Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig (und ggf. in welcher Höhe), wenn der Leistende im Streitjahr höhere Aufwendungen geltend macht als im Vorjahr, der Unterhaltsempfänger aber nur die Anlage U betreffend das Vorjahr unterzeichnet hat und dort geringere Unterhaltszahlungen aufgeführt sind?

2. Mangelnde Sachaufklärung; unterlassene Beiladung des Unterhaltsempfängers

Antrag; Beiladung; Realsplitting; Zustimmung

Fundstelle(n):
KAAAC-28210

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