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BFH  - XI R 32/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, GG Art 14 Abs 1, GG Art 12, GG Art 19 Abs 4, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76

Rechtsfrage

1. Beurteilung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, die in einem Vergleich als Abfindung und als Schmerzensgeld wegen Rufschädigung bezeichnet wurden, als einheitliche oder getrennte Entschädigung(en) gemäß § 24 Nr. 1 Buchst a EStG.

2. Ist auf den Betrag, der in dem Vergleich (vgl. 1) als Abfindung bezeichnet wurde, die Tarifbegünstigung des § 34 EStG anzuwenden, oder liegen aufgrund fehlender Zusammenballung (Auszahlung der vereinbarten Zahlungen in Raten verteilt auf zwei Veranlagungszeiträume) keine außerordentlichen Einkünfte vor; evtl. Ausnahmefall wegen der ungewöhnlichen Höhe gegeben?

3. Verfassungsverstöße: Überlange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4, Art. 14 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG; Nichterhebung angebotener Beweise und unterlassene Zeugenvernehmung als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG; Verweigerung der Tarifermäßigung als Verstoß gegen Art. 12 und 14 GG; Verfahrensmangel: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung

Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Beruf; Eigentum; Einheitlichkeit; Entschädigung; Rechtliches Gehör; Verfahrensdauer; Zusammenballung

Fundstelle(n):
PAAAC-28204

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