Kunst; Künstlerische Gestaltungshöhe; Nebenberufliche Tätigkeit; Theater
Rechtsfrage
Übt ein Komparse/Statist mit 61 Auftritten bei verschiedenen Aufführungen eines Opernhauses eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus, so dass § 3 Nr. 26 EStG Anwendung findet? - Ist der Umfang der Tätigkeit inkl. der Proben etc. noch als nebenberuflich anzusehen? - Liegt keine künstlerische Tätigkeit vor, weil es an einer gewissen Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung fehlt?
Gesetze: EStG § 3 Nr 26
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 22.05.2006):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (unbegründet)
Fundstelle(n):
AAAAC-28099