BFH - XI R 20/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 90a Abs 2 Nr 1, FGO § 90a Abs 2 Nr 3, FGO § 90a Abs 1, GG Art 103, EStG § 10b Abs 4
Rechtsfrage
1. Ist § 90a Abs. 2 Nr. 3 FGO analog auf die Fälle anzuwenden, in denen das Finanzgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und die Revision zulässt (§ 90a Abs. 2 Nr. 1 FGO)?
2. Rüge von Verfahrensmängeln (Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fair trial, Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht und gegen § 90a Abs. 1 FGO, mangelnde Sachaufklärung) und materielle Unrichtigkeit (entgegen FG keine Haftung, weil die Körperschaft gemeinnützig und die Spenden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet worden seien) hinsichtlich des dem angefochtenen Urteil (Tenor: Der Gerichtsbescheid vom ...wirkt als Urteil) vorausgegangenen Gerichtsbescheides.
Gerichtsbescheid; Haftung; Mündliche Verhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsbehelf; Spende; Statthaftigkeit
Fundstelle(n):
JAAAC-28083