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BFH  - V R 50/94 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 23 Abs 3 J: 1980

Rechtsfrage

Gilt die versehentliche Angabe der wirklich angefallenen Vorsteuer -statt eines nach dem Durchschnittsatz errechneten Betrages- in einer Umsatzsteuerjahreserklärung nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Veranlagung als Widerruf?

Irrtum; Unanfechtbarkeit; Versehen; Widerruf

Fundstelle(n):
CAAAC-27660

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