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BBB Nr. 12 vom Seite 377

Die Anpassung der Betriebsrenten

Was Ihr Mandant bei der Anpassungsentscheidung beachten sollte

von RAin Betriebsw. (Dipl. VWA) Claudia Fritz, Pforzheim

Jedes Jahr ist Ihr Mandant mit der Frage konfrontiert, ob und um wie viel er die von ihm gezahlten Betriebsrenten erhöhen muss. Denn das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet einen Arbeitgeber, den Kaufkraftverlust der laufend gezahlten Versorgungsleistungen auszugleichen; dies gilt jedoch nur dann, wenn und soweit die wirtschaftliche Situation seines Unternehmens den Ausgleich auch zulässt (§ 16 BetrAVG „Anpassungsprüfungspflicht”). Bei dieser Beurteilung können Sie Ihren Mandanten unterstützen. Die folgenden betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte helfen Ihnen und Ihrem Mandanten, die richtige Entscheidung zu treffen.

I. Kostspielige Anpassungsprüfung

Die Anpassungsprüfung, die für jeden Rentner alle drei Jahre vorzunehmen ist, kann für das Unternehmen durchaus kostspielig sein. § 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet den Arbeitgeber, die Belange des Unternehmens gegen die der Rentner abzuwägen.

Dabei ist nicht nur festzustellen, welche Preisentwicklung stattgefunden hat, sondern es muss auch die zu erwartende wirtschaftliche Belastung durch die Anpassung bewertet werden. Diese muss aus den zukünftig erwirtschafteten Mitteln finanziert werden können. B...