Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft
Leitsatz
Der land und forstwirtschaftliche Betrieb ist ebenfalls eine Betriebsstätte im Sinne des Abkommens zur Doppelbesteuerung mit
Spanien.
Die Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem Recht intransparenten Personengesellschaft
erfolgt auf der Grundlage der nach deutschem Steuerrecht geltenden Grundsätze, so dass für die Besteuerung von Personengesellschaften
das Transparenzprinzip nach deutschem Recht anwendbar ist.
Die Zuweisung des Besteuerungsrechts erfolgt unabhängig davon, ob der Vorgang im anderen Staat nicht erklärt oder nicht besteuert
wurde, weil er dort steuerbefreit oder nicht steuerbar ist. Im Falle von Qualifikationskonflikten kann der Wohnsitzstaat deshalb
nicht das innerstaatliche Steuerrecht des Quellenstaats zu Grunde legen, um mit Hilfe dieses Rückgriffs eine doppelte Steuerbefreiung
zu vermeiden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 101 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2007 S. 296 KÖSDI 2007 S. 15470 Nr. 3 HAAAC-27599
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