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BFH 18.05.1999 I R 118/97

Gewerbesteuer; | Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten als Objekte im Sinne der sog. Drei-Objekt-Grenze (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)

Die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist einem Unternehmen (GmbH) grds. auch dann zu gewähren, wenn es einzelne Grundstücke veräußert. Eine gelegentliche Veräußerung und Umschichtung von Grundbesitz gehört zu dessen Verwaltung, solange hierdurch keine Tätigkeit ausgeübt wird, die als solche gewerbesteuerpflichtig ist (). Im Sinne der von der Rspr. entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel können ,,Objekte'' nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein. Es kommt weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an (gegen Tz. 9 des BStBl 1990 I S. 884). Ergänzend ste...