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BFH  - V R 49/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 356 Abs 2, AO 1977 § 169, AO 1977 § 355, AO 1977 § 172

Rechtsfrage

Sind bestandskräftige Steuerfestsetzungen zur Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung (hier: Bemessungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit) zu ändern:

1. Können zur Verwirklichung gemeinschaftsrechtlich begründeter Steueransprüche aufgrund der EuGH-Rechtsprechung Vorschriften der AO über Bestandskraft/Änderungsmöglichkeiten/Festsetzungsverjährung außer Kraft gesetzt werden?

2. Wird der Ablauf der nationalen Rechtsbehelfsfristen aufgrund unzutreffender Umsetzung/Auslegung der EG-Richtlinie gehemmt ("Emmott"-Urteil C-208/90) und wodurch (Verwaltungsvorschrift?) und wann (Jahresfrist?) endet diese Hemmung?

Änderung; Bestandskraft; Festsetzungsverjährung; Gemeinschaftsrecht; Rechtsbehelfsfrist

Fundstelle(n):
OAAAC-27267

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