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BFH  - V R 42/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr 9 Buchst a

Rechtsfrage

Sind Zusatzleistungen (Sonderwünsche), die Bauträger außerhalb des Notarvertrages erbringen und die nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages ausgeführt werden und allein dazu dienen, eine nach den Wünschen des jeweiligen Käufers höherwertige Ausstattung des erworbenen Objekts zu erreichen, nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei?

Nebenleistung; Steuerfreiheit; Zusatzleistung

Fundstelle(n):
CAAAC-27206

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