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BFH  - V R 38/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 2 Abs 1 J: 1980, UStG § 2 Abs 1 J: 1991/1993, UStG § 4 Nr 1 J: 1980, UStG § 4 Nr 1 J: 1991/1993, UStG § 4 Nr 14 J: 1980, UStG § 4 Nr 14 J: 1991/1993, UStG § 7 J: 1980, UStG § 7 J: 1991/1993

Rechtsfrage

Greift die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG auch, wenn die ärztliche Leistung durch eine ausländische juristische Person erbracht wird? - Abgrenzung zwischen Strohmann bzw. Scheinfirma im Hinblick auf den Unternehmerbegriff des § 2 UStG. - Handelt es sich bei Haartransplantationen, die an aus dem Ausland einreisenden Patienten vorgenommen werden, um Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr?

Arzt; Ausland; Haartransplantation; Juristische Person; Lohnveredelung; Scheinfirma; Steuerbefreiung; Strohmann

Fundstelle(n):
WAAAC-27166

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