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BFH  - V R 36/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 15 J: 1993, UStG § 9 J: 1993, UStG § 4 Nr 12 Buchst a J: 1993, UStG § 4 Nr 23 J: 1993

Rechtsfrage

Ein Aus- und Fortbildungszentrum überließ den Mensabereich ihres Gebäudes unentgeltlich einem Caterer, mit der Auflage, Mahlzeiten unter dem marktüblichen Preis auszugeben.

Ist das Besteuerungswahlrecht nach § 9 UStG und somit die Erstattung von Vorsteuern aus Gebäudeherstellungskosten und Kosten für Inventar ausgeschlossen, wenn es sich um eine unentgeltliche Überlassung der Räume aus betrieblichen Gründen handelt?

Caterer; Eigenverbrauch; Leistungsaustausch; Option; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
KAAAC-27144

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