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BFH  - V R 33/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 15 Abs 2 Nr 1 J: 1980, UStG § 4 Nr 9 Buchst a J: 1980, AO § 42 J: 1997, EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17

Rechtsfrage

Kann die Vorsteuer aus dem Kauf des Nutzungsrechts an einem Bürogebäude abgezogen werden oder liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor? - Die Klägerin erwarb von einer GmbH die Nutzungsrechte an einem Bürogebäude. Die GmbH hatte dieses Gebäude auf einem nicht in ihrem Eigentum stehenden Grundstück errichtet. Sie war lt. Vertrag mit der Vermieterin zur entgeltlichen Übertragung des Nutzungsrechts befugt. Für die Veräußerung des Nutzungsrechts an dem Gebäude stellte die GmbH der Klägerin eine Rechnung aus, in der sie die USt offen auswies. Das FA untersagte den Vorsteuerabzug unter Berufung auf § 42 AO - Gestaltungsmissbrauch -.

Gestaltungsmissbrauch; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
JAAAC-27114

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