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Umsatzprovision an Gesellschaftergeschäftsführer
Umsatzbeteiligungen für den Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH begründen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen, da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Regelfall eine Erfolgsvergütung in Form einer Gewinn-, nicht hingegen in Form einer Umsatztantieme gewähren wird. Eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden. Ist die Provisionsvereinbarung mit dem für den Gesamtbetrieb zuständigen Geschäftsführer weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt, stellen die an ihn gezahlten Umsatzprovisionen auch dann verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn sie nur für die von ihm selbst abgeschlossenen Geschäfte geleiste...