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BFH  - V R 26/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 6a Abs 4 J: 1993, UStG § 4 Nr 1 Buchst b J: 1993, UStDV § 17a J: 1993, UStDV § 17c J: 1993, UStG § 6 J: 1993, UStG § 18e J: 1993

Rechtsfrage

1. Reicht die Durchführung des qualifizierten Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG allein aus, um den Gutglaubensschutz gem. § 6a Abs. 4 UStG auszulösen?

2. Beachtet ein Unternehmer die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, wenn er sich beim Barverkauf von hochwertigen Kfz nach Madeira lediglich die Umsatzsteueridentifikationsnummer der die Fahrzeuge vermeintlich abnehmenden portugiesischen Firma gem. § 18e UStG bestätigen lässt, aber nicht bei einem Vertretungsorgan der Firma Erkundigungen über die tatsächliche Bevollmächtigung der für sie auftretenden Person einzieht?

3. Setzt die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen voraus, dass der tatsächliche Abnehmer der Fahrzeuge und nicht nur der vermeintliche Abnehmer aufgezeichnet wird?

Bestätigungsverfahren; Fahrzeug; Identifikationsnummer; Innergemeinschaftliche Lieferung; Kfz-Handel; Steuerfreiheit

Fundstelle(n):
TAAAC-26986

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