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Werkvertragsrecht | Unzulässige Lohngleitklausel
Eine Lohngleitklausel in Form einer sog. „Pfennigklausel” bedarf als Kostenelementeklausel keiner Genehmigung nach § 3 WährG (seit dem 1. 1. 1999 durch die Preisklauselverordnung ersetzt), wenn sich grundsätzlich nur die entstehenden Lohnkostenveränderungen auf den Werklohn auswirken. Haben die Vertragsparteien eine nicht genehmigungsfreie Lohngleitklausel vereinbart, verhält sich der Auftraggeber nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er über die Anpassung der Änderungssätze hinaus unter Berufung auf eine vereinbarte Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel eine Selbstbeteiligung des Auftragnehmers an den Lohnerhöhungen verlangt ( NWB QAAAC-03266).