BFH - V R 11/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 1999 § 1b, UStG 1999 § 3d, UStG 1999 § 3 Abs 1, UStG 1999 § 3 Abs 6
Rechtsfrage
1. Ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (Yacht) i.S. des § 1b UStG das Bestimmungsland gemäß § 3d Satz 1 UStG im Zweifel aus den Gesamtumständen des Erwerbs und aus Indizien zu ermitteln?
2. Gilt dies insbesondere für "Freizeitgegenstände" wie Segelyachten, die sich nicht regelmäßig an einem festen Platz befinden?
3. Ist bei einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff die Eintragung in ein deutsches Schiffsregister für die Annahme des Bestimmungslandes maßgebend?
4. Gilt die Regelung in § 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 UStG auch für Fälle, in denen ein vom Abnehmer beauftragter Dritter den Gegenstand beim Lieferer abholt?
Bestimmungsland; Bestimmungsort; Innergemeinschaftliche Lieferung; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Ort der Lieferung; Yacht
Fundstelle(n):
YAAAC-26792