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BFH  - VI R 91/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3 Nr 12 S 2, EStG § 12 Nr 1

Rechtsfrage

Sind die von einem freigestellten Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats einer Stadt getätigten Aufwendungen für kleine Präsente (Geschenke, Blumen etc.) und die Bewirtung (Kaffee, Gebäck etc.) bei Treffen mit Personalräten, Amtsleitern, Beigeordneten u.a. anlässlich von Besprechungen, Jubiläen, Beförderungen u.a. der privaten Lebensführung oder ausschließlich der Berufstätigkeit zuzurechnen und damit Werbungskosten, so dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der von der Stadt gezahlten Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 12 EStG gegeben sind?

Aufwandsentschädigung; Personalrat; Steuerfreiheit

Fundstelle(n):
ZAAAC-26705

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