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BFH  - VI R 91/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 6 Abs 2, EStG § 12 Nr 1

Rechtsfrage

Ist eine Personalcomputeranlage in ihrer Gesamtheit als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen oder sind Computerbestandteile (Monitor) als selbständige Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig bzw. als geringwertige Wirtschaftsgüter voll absetzbar? - Ist der Standort eines PC in einem häuslich anerkannten Arbeitszimmer bereits als Indiz einer ausschließlich beruflichen Nutzung im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit ausreichend?

Absetzung für Abnutzung; Arbeitsmittel; Computer; Geringwertiges Wirtschaftsgut; Wirtschaftsgut

Fundstelle(n):
VAAAC-26702

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