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BFH  - VI R 81/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2

Rechtsfrage

Ist die Kindergeldfestsetzung wegen nachträglicher Überschreitung der Einkommensgrenze durch die Unterhaltsberechtigung des ab Mai 1997 verheirateten Kindes gegenüber seinem Ehegatten mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse oder bereits vom Beginn des Kalenderjahres 1997 aufzuheben, weil die Sonderregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf die Einkünfte und Bezüge des gesamten Kalenderjahres abstellt (Jahresprinzip)?

Änderung; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Rückforderung

Fundstelle(n):
EAAAC-26631

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