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BFH  - VI R 70/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5

Rechtsfrage

Sind die Kosten für einen im Keller des eigengenutzten Einfamilienhauses separat nur für die Unterbringung von Fachliteratur und anderer Arbeitsmittel benutzten Zweitraum in dem begrenzt abziehbaren Betrag für das "eigentliche" Arbeitszimmer enthalten oder sind die anteiligen Kosten hierfür - wie Aufwendungen für Arbeitsmittel - unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar, weil in dem "Archivraum" keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde?

Arbeitszimmer; Keller; Wohnbereich

Fundstelle(n):
VAAAC-26527

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