BFH - VI R 70/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 8 Abs 3
Rechtsfrage
Ist die Rechtserheblichkeit neuer zugunsten des Steuerpflichtigen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nur dann zu bejahen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Tatsachen (Angebot von Kraftfahrzeugen durch den Arbeitgeber - Autohersteller - im allgemeinen Geschäftsverkehr zu einem unter der unverbindlichen Preisempfehlung liegenden Preis) vom FA berücksichtigt worden wären? - Maßgeblichkeit des erzielbaren oder des angebotenen Endpreises bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung von Waren.
Änderung; Endpreis; Neue Tatsache; Rabattfreibetrag
Fundstelle(n):
LAAAC-26526