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BFH  - VI R 68/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 40a

Rechtsfrage

Bleiben Direktversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Versicherungsnehmer) zu Gunsten des Arbeitnehmers als Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zu einem Betrag von 50 DM außer Ansatz oder liegt insoweit eine steuerpflichtige Geldleistung im Rahmen der Zukunftssicherung vor? - Sind Teile des Arbeitslohns, die nach § 40b EStG pauschalierungsfähig sind, in die Pauschalierungsgrenze des § 40a EStG mit einzubeziehen?

Arbeitslohn; Direktversicherung; Pauschalierungsgrenze; Sachbezug; Teilzeitbeschäftigte

Fundstelle(n):
XAAAC-26509

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