BFH - VI R 66/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, AuslG § 7 Abs 2 Nr 2, SGB V § 17 Abs 2
Rechtsfrage
Gruppenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers für private Kranken- und Unfallversicherungen zugunsten seiner im Heimatland in vollem Umfang sozialversicherten Arbeitnehmer, die im Rahmen genehmigter Werkverträge im Inland tätig sind, steuerpflichtiger Arbeitslohn? Stellen die Versicherungsbeiträge Werbungskosten (Reisekostenersatz) dar, weil nach den Vorschriften des Ausländergesetzes für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ein ausreichender Versicherungsschutz im Inland nachzuweisen ist?
Arbeitslohn; Ausländer; Gruppenunfallversicherung; Krankenversicherung; Reisekostenersatz
Fundstelle(n):
OAAAC-26496