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BFH  - VI R 60/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 40a Abs 3, EStG § 40a Abs 2

Rechtsfrage

Lohnsteuer-Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft. Sind "nicht ganzjährig anfallende Arbeiten" nur solche Tätigkeiten, die von ihrer Art her generell nur saisonbedingt und damit vorübergehend anfallen können? - Ist die Abgrenzung der Arbeiten betriebsbezogen vorzunehmen, wenn wie hier wegen der Besonderheit der Arbeit (jährliches Ausmisten des Tiefstalles während des Sommer-Weidebetriebs) diese nicht mit den regelmäßig anfallenden Stallarbeiten vergleichbar ist und hierdurch die 25 v.H.-Grenze in § 40a Abs. 3 Satz 2 EStG bei jeder Aushilfskraft nicht überschritten wird?

Aushilfe; Land- und Forstwirtschaft; Lohnsteuer; Pauschalierung

Fundstelle(n):
QAAAC-26439

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