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BFH  - VI R 60/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 32 Abs 4 S 2

Rechtsfrage

Befindet sich ein volljähriges Kind nach Abschluss der Berufsausbildung als Industriekaufmann im Juni 1998 und anschließender Vollzeit-Erwerbstätigkeit im Ausbildungsbetrieb in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn es ab November 1998 ein Praktikum ableistet, das Voraussetzung für die angestrebte Hochschulausbildung war? - Sind die Einkünfte aus der Vollzeit-Berufstätigkeit bei der Ermittlung des Grenzbetrags hinzuzurechnen?

Berufstätigkeit; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Übergangszeit

Fundstelle(n):
WAAAC-26437

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