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BFH  - VI R 49/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 38 Abs 1

Rechtsfrage

Sind Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen an ausgeschiedene, sog. freie Mitarbeiter der Erst-Hörfunk- und Fernsehproduktionen für die nochmalige Ausstrahlung der Einkunftsart zuzurechnen, zu der das Ersthonorar gehört und damit als Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig? - Liegen bei freien Mitarbeitern hinsichtlich der Leistungsschutzrechte (urheberrechtliche Entschädigungen) grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor? - Ermessensgerechte Inanspruchnahme des Arbeitgebers?

Arbeitslohn; Leistungsschutz; rechte Haftung; Selbständige Tätigkeit; Wiederholungshonorar

Fundstelle(n):
FAAAC-26340

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