BFH - VI R 47/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 46 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 110
Rechtsfrage
Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist, wenn neben nichtselbständigen Einkünften Verluste aus Land- und Forstwirtschaft aufgrund eines Grundlagenbescheids zu berücksichtigen sind. Führen Verluste, die auf gesonderten Feststellungen beruhen, nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 EStG zwingend zu einer Pflichtveranlagung, weil dieser Vorschrift nicht zu entnehmen ist, dass bei der Prüfung der Einkünftegrenze (800 DM/410 ?) allein positive Einkünfte entscheidend und negative Einkünfte nicht zu berücksichtigen sind? - Verletzt die zweijährige Erklärungsfrist den Gleichheitssatz, weil sie nur Steuerpflichtigen mit nichtselbständigen Einkünften auferlegt ist und bei Versäumung ein möglicher Erstattungsanspruch ersatzlos wegfällt?
Antragsveranlagung; Feststellungsverfahren; Gleichbehandlung; Negative Einkünfte; Pflichtveranlagung
Fundstelle(n):
BAAAC-26324