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BFH  - VI R 47/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 46 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 110

Rechtsfrage

Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist, wenn neben nichtselbständigen Einkünften Verluste aus Land- und Forstwirtschaft aufgrund eines Grundlagenbescheids zu berücksichtigen sind. Führen Verluste, die auf gesonderten Feststellungen beruhen, nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 EStG zwingend zu einer Pflichtveranlagung, weil dieser Vorschrift nicht zu entnehmen ist, dass bei der Prüfung der Einkünftegrenze (800 DM/410 ?) allein positive Einkünfte entscheidend und negative Einkünfte nicht zu berücksichtigen sind? - Verletzt die zweijährige Erklärungsfrist den Gleichheitssatz, weil sie nur Steuerpflichtigen mit nichtselbständigen Einkünften auferlegt ist und bei Versäumung ein möglicher Erstattungsanspruch ersatzlos wegfällt?

Antragsveranlagung; Feststellungsverfahren; Gleichbehandlung; Negative Einkünfte; Pflichtveranlagung

Fundstelle(n):
BAAAC-26324

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