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BFH  - VI R 46/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 8, AO 1977 § 110, AO 1977 § 149 Abs 1 S 2

Rechtsfrage

Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist (Streitj. 1996, Abgabe der Erkl. 2002), weil durch das Zusenden von Vordrucken, Anleitungen oder Hinweisen zu Steuererklärungen durch das FA geschlossen werden kann, weiterhin zur Abgabe der Steuererklärung nach § 149 Abs. 1 S. 2 u. 3 AO 1977 verpflichtet zu sein und eine Pflichtveranlagung vom FA erfolgen soll. Liegt ein Verschulden vor, weil der Kl. aufgrund seiner Ausbildung (Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) über die ab 1996 gültige Gesetzesänderung des § 46 EStG sich hätte informieren können und müssen?

Antragsveranlagung; Frist; Verschulden; Wiedereinsetzung

Fundstelle(n):
CAAAC-26315

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