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BFH  - VI R 42/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2

Rechtsfrage

Ist bei der Ermittlung des Grenzbetrages die im Gesetz genannte Regelung "Einkünfte und Bezüge" verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass nicht nur erwerbssichernder Aufwand bei steuerpflichtigen Ausbildungsvergütungen, sondern auch nicht als Werbungskosten zu qualifizierende ausbildungsbedingte Aufwendungen (Heimunterkunft, Fahrtkosten u.a.) abzuziehen sind?

Einkommen; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld

Fundstelle(n):
JAAAC-26262

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