BFH - VI R 32/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 42d Abs 3 S 3, LStR 1990 Abschn 74
Rechtsfrage
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahmeverpflichtung an einer vom Arbeitgeber veranstalteten viertägigen Außendiensttagung in Portugal zusammen mit weiteren 275 Außendienstmitarbeitern, wenn die Reisezeit mit ca. 9 Stunden für Fachveranstaltungen sowie 2 Stunden für eine Außendienst-Betriebsversammlung und im übrigen mit sozialintegrativen Veranstaltungen (Sport, Spiel, Touristik) ausgefüllt war? - Findet § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ausschließlich nur auf der Ausgabenseite Anwendung und somit nicht auf die als Arbeitslohn erzielten Einnahmen i.S. des § 8 EStG? - Rechtsfehlerfreie Inanspruchnahme des Arbeitgebers trotz der Tatsache, dass die betroffenen Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden?
Arbeitslohn; Aufteilungsverbot; Ausland; Betriebsveranstaltung; Haftung
Fundstelle(n):
PAAAC-26166