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BFH  - VI R 19/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Fallen Renovierungskosten vor Bezug des eigengenutzten Hauses für einen als häusliches Arbeitszimmer einer Lehrerin vorgesehenen Raum unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG, weil bei der Prüfung der abziehbaren Aufwendungen grundsätzlich auf die Verhältnisse ab Beginn der tatsächlichen Nutzung des Raumes abzustellen ist und deshalb vor diesem Zeitpunkt angefallene Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren sind?

Arbeitszimmer; Nutzungszusammenhang; Renovierungskosten

Fundstelle(n):
EAAAC-26015

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