BFH - VI R 18/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 8 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStR Abschn 31 Abs 8 S 3
Rechtsfrage
Ist bei Arbeitgeberdarlehen ein zu versteuernder geldwerter Vorteil auch dann anzunehmen, wenn sich der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens (4,99 v.H. effektiv bei 10-jähriger Laufzeit) im durchschnittlichen Rahmen marktüblicher Zinsen bewegt und der marktübliche Zinssatz für Darlehen (zwischen 4,86 und 5,8 v.H.) ca. 20 v.H. niedriger ist als der in Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR genannte und die Verwaltung bindende Zinssatz von 6 v.H.? - Verstößt diese steuerverschärfende Verwaltungsvorschrift gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes über die Bestimmung des üblichen Endpreises am Abgabeort?
Arbeitslohn; Darlehen; Geldwerter Vorteil; Zinsverbilligung
Fundstelle(n):
IAAAC-25983