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BFH  - VI R 135/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4 S 7, EStG § 11 Abs 1

Rechtsfrage

Zur Ermittlung des Grenzbetrages für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres. - Sind Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) im Rahmen des ganzjährig bestehenden Ausbildungsdienstverhältnisses bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen oder mit dem vollen Betrag dem Zuflußzeitraum zuzurechnen? - Zum Zuflußzeitpunkt zuviel gezahlter Vergütung nach Beendigung der Ausbildung im Dezember und Verrechnung mit laufendem Arbeitslohn im Februar des nächsten Jahres.

Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Volljährigkeit; Zufluß

Fundstelle(n):
EAAAC-25821

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