Abgeordneter; Aufwandsentschädigung; Kostenpauschale; Pauschbetrag; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten
Rechtsfrage
Liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin, dass ein "normaler" Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird?
Gesetze: EStG § 9, EStG § 9a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.06.2006):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
UAAAC-25807