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BFH  - VI R 100/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 6b S 2, EStG § 9 Abs 5

Rechtsfrage

Zum Begriff "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" bei der begrenzten Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters, wenn er die Vor- und Nacharbeiten seiner Reisetätigkeit ausschließlich in seinem Arbeitszimmer erbringt und den ihm in einem Großraumbüro seines Arbeitgebers zur Verfügung stehenden Schreibtisch lediglich bei Berichterstattung oder der Teilnahme an Sitzungen mit den Abteilungsleitern an ca. 30 Tagen im Jahr nutzt.

Arbeitsplatz; Arbeitszimmer; Außendienst

Fundstelle(n):
JAAAC-25653

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