BFH - VI R 100/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
Rechtsfrage
Aufwendungen eines ausgebildeten Sozialversicherungsangestellten, dem nach einer 15-monatigen Fortbildung zum Personalfachkaufmann eine entsprechend höherwertige Tätigkeit in der Personalabteilung übertragen worden war, für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit personal- und arbeitsrechtlichem Studienschwerpunkt als Fortbildungskosten abziehbar, weil der Studiengang als Ergänzung der bisherigen Tätigkeit und auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet ist? Berufsbegleitendes Erststudium grundsätzlich Berufsausbildung?
Ausbildungskosten; Betriebswirt; Erststudium; Fortbildungskosten
Fundstelle(n):
ZAAAC-25652