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BFH  - VI R 10/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 52 Abs 11a

Rechtsfrage

Sind Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer bereits vor dem seit mehreren Jahren bestehenden doppelten Haushaltsführung für den Zeitraum 1.1. bis zu berücksichtigen, weil, anders als bei der Zweijahresfrist, die Dreimonatsfrist des Verpflegungsmehraufwands nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG nicht in § 52 Abs. 11a bzw. Abs. 4 EStG genannt und damit von der zulässigen unechten Rückwirkung ausgenommen ist?

Doppelte Haushaltsführung; Rückwirkung; Verpflegungsmehraufwand; Zweijahresfrist

Fundstelle(n):
FAAAC-25650

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