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BFH  - VII R 51/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: VO (EWG) Nr 800/99 Art 9 Abs 1, VO (EWG) Nr 800/99 Art 49 Abs 2, VO (EWG) Nr 800/99 Art 51

Rechtsfrage

Führt die Versäumung der Frist zur Vorlage der Beförderungspapiere (Art. 49 Abs. 2 VO Nr. 800/1999) auch dann zur Rückforderung der Ausfuhrerstattung, wenn die zur Ausfuhr angemeldeten Waren tatsächlich und fristgerecht aus dem Gebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden sind und die Ausfuhrerstattung endgültig gewährt worden ist? - Hat das o.g. Fristversäumnis zwingend die Verhängung einer Sanktion gemäß Art. 51 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 zur Folge?

Ausfuhrerstattung; Beförderungspapier; Frist; Rückforderung; Sanktion; Vorlage

Fundstelle(n):
FAAAC-25355

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