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BFH  - VII R 50/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 35, EStG § 41a, VerglO § 59

Rechtsfrage

Scheidet die Inanspruchnahme des alleinigen GmbH-Geschäftsführers aus, da er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der abzuführenden Lohnsteuer aus den erst Ende Oktober 1998 gezahlten Septemberlöhnen ( wegen verspäteter Gehaltszahlung - vgl. VII R 13/96 im BStBl II 1993, 471 -; Anmeldung erfolgte aber für September 1998) wegen des Vergleichsantrags und den angeordneten Verfügungsbeschränkungen nach § 59 VerglO nicht mehr befugt war, über Mittel der GmbH zu verfügen?

Fälligkeit; Geschäftsführerhaftung; Lohnsteuerabführung; Lohnsteuerhaftung

Fundstelle(n):
YAAAC-25340

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