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Einkommensteuer | Sanierungsbescheinigung der Gemeindebehörde als Grundlagenbescheid
Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gem. § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i. S.des § 177 BauGB durchgeführt wurden.
Praxishinweise: Mit der Bescheinigung der Gemeinde wird verbindlich über das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG entschieden und das FA kann nur mehr die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme prüfen. Bezüglich der materiell-rechtlichen Abzugsvoraussetzungen hat das FA nur ein Remonstrationsrecht gegenüber der Gemeinde.