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BFH 22.08.2006 I R 25/06, StuB 22/2006 S. 888

Körperschaftsteuer | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Körperschaften

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl I S. 2590, BStBl I S. 928) – aufgrund Neuveröffentlichung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1996 vom (BGBl I S. 817, BStBl I S. 461): § 8 Abs. 4 KStG 1999 – gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil die Änderung auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurückzuführen ist, der den Rahmen des vom Bundestag beschlossenen Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens überschritten hat, bejahendenfalls, ob der Verfassungsverstoß infolge der Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1999 in der vorgenannten Fassung durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) vom (BGBl I S. 3794, BStBl 2002 I S. 4) rückwirkend geheilt worden ist (Bezug: § 8 Abs. 4 KStG 1996/1999; Art. 20 ...