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Land- und Forstwirtschaft: Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut
Liegt zum Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks keine Abbaugenehmigung für einen unter der Oberfläche lagernden Bodenschatz vor und steht nicht einmal fest, ob überhaupt eine derartige Genehmigung erteilt wird, dann ist gem. nrkr. NWB CAAAB-88699 (BFH-Az.: IV R 36/06, EFG 2006 S. 1510) kein selbständiges Wirtschaftsgut Bodenschatz entstanden (Bezug: § 13a EStG).