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StuB Nr. 22 vom Seite 894

Insolvenzschutz in der betrieblichenAltersversorgung – Pensionszusage an Steuerberater

von RA Mark T. Singer, Neuss

I. Persönlicher Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes

Angesichts der kollabierenden gesetzlichen Rentenversicherungssysteme und dem Anspruch ihrer Mitarbeiter auf Teilhabe an einer betrieblichen Altersversorgung (Stichwort: Gehaltsumwandlung) sehen sich Unternehmer verstärkt dazu gezwungen, sich mit konkreten Fragen der betrieblichen Altersversorgung zu beschäftigen.

Praktische Relevanz gewinnt wegen des mit ihm verbundenen gesetzlichen Insolvenzschutzes dabei vor allem die Frage nach dem persönlichen Geltungsbereich des BetrAVG, denn dieses trifft gem. §§ 7 ff. BetrAVG bei Eintritt des Sicherungsfalles nur für diejenigen Inhaber von Versorgungsrechten Sicherungen, welche dem Schutz bzw. dem persönlichen Anwendungsbereich des BetrAVG konkret unterfallen.

Hierzu erklärt zunächst § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende ausdrücklich als Norm-adressaten und erweitert diesen persönlichen Geltungsbereich des BetrAVG in Satz 2 sodann auch auf andere Personen als Arbeitnehmer, solange ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt werden.

Vom Wortlaut her wäre damit eigentlich auch eine Versorgungszusage an den Unterne...