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BFH  - VII R 4/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: VO (EWG) Nr 615/98 Art 2 Abs 2, VO (EWG) Nr 615/98 Art 3, VO (EWG) Nr 615/98 Art 5 Abs 6, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 11 Abs 3, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 47 Abs 2, EWGRL 628/91, Richtlinie 91/628/EWG

Rechtsfrage

Rückforderung von Ausfuhrerstattung für lebende Zuchtrinder, weil nach Transportmittelwechsel kein Kontrollbericht bezüglich der ersten Entladung im Bestimmungsdrittland vorgelegt worden ist. - Ist die RL 91/628/EWG deshalb nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nicht durch Aufnahme als Anhang zur VO Nr. 615/98 zu deren Regelungsinhalt gemacht worden ist? - Ist der Begriff "nicht anzulasten" (Art. 5 Abs. 6 VO Nr. 615/98) i. S. eines Fehlens von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu verstehen? - Verstößt es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn allein die Nichtvorlage des Kontrollberichts zum Verlust der gesamten Ausfuhrerstattung führt, obwohl der Nachweis, dass die Vorschriften zum Wohlbefinden der Tiere und zum Schutz während ihres Transports eingehalten worden sind, durch Ersatzdokumente geführt werden kann?

Ausfuhrerstattung; Ersatzdokumente; Kontrollbericht; Rückforderung; Tierschutz

Fundstelle(n):
VAAAC-25192

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