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BFH  - VII R 39/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BierStG § 1 Abs 2, BierStG § 2 Abs 1, BierStG § 5, EG Art 93, EG Art 14

Rechtsfrage

Besteuerung einer Mischung aus 50 % Bier und 50 % Limonade (mit einem Zuckergehalt von 7,5 %) nach dem Stammwürzegehalt des fertigen Biermischgetränks.

Biersteuer; Herstellung; Mischgetränk; Steuersatz

Fundstelle(n):
VAAAC-25179

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