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BFH  - VII R 20/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 9 Abs 1, KN 2202, KN 2106, VO (EWG) Nr 1835/99, VO (EWG) Nr 1836/99

Rechtsfrage

Widerruf von verbindlichen Zolltarifauskünften über die Einreihung von Flüssigkeiten, bestehend aus ca. 84 % Wasser, 16 % Zucker sowie Zitronensäure und Aromen. - Kann eine vZTA, obwohl bei ihrer Beantragung richtige und vollständige Angaben gemacht worden sind, nachträglich wegen Unrichtigkeit widerrufen werden? - Setzt die Einreihung als Getränk in die Pos. 2202 KN voraus, dass die Flüssigkeit unmittelbar genussfähig ist?

Einreihung; Getränk; Lebensmittelzubereitung; Tarifierung; Widerruf

Fundstelle(n):
UAAAC-25042

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