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BFH  - VII R 11/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: MinöStG § 19 Abs 2, MinöStG § 4 Abs 1, MinöStV § 17 Abs 5

Rechtsfrage

Ist ein Schwimmbagger, ohne eigenen Antrieb, ein Arbeitsgerät i.S.d. § 19 Abs. 2 MinöStG, für das für den im Hauptbehälter befindlichen Kraftstoff Steuerbefreiung zu gewähren ist? - Kann zur Auslegung des Begriffs "schwimmendes Arbeitsgerät" (§ 19 Abs. 2 MinöStG) § 17 Abs. 5 MinöStV herangezogen werden?

Mineralöl; Schwimmbagger; Verbringen; Verwendung

Fundstelle(n):
MAAAC-24936

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