Setzt die Berücksichtigung des volljährigen, untertags in einer Behindertenwerkstatt teilstationär untergebrachten, ansonsten beim Kläger lebenden Bruders als Pflegekind voraus, dass der Kläger 20 % der tatsächlichen Unterhaltskosten trägt, sind ggf. bei dieser Berechnung die Kosten der Unterbringung in der Behindertenwerkstatt nicht miteinzurechnen (Abgrenzung zu dem vom BFH mit dem Urt. vom VIII R 71/00, BStBl II 2003, 469 entschiedenen Sachverhalt)? - Verhältnis von § 32 Abs. 1 Nr. 2 zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG?
Behinderter; Kindergeld; Pflegekind; Unterhalt
Fundstelle(n): SAAAC-24853
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